Sind Mieter für längere Zeit nicht anwesend, sind sie trotzdem in der Obhutspflicht und damit verpflichtet, jegliche Schäden von der Wohnung abzuwenden. Dazu gehören zum Beispiel eingefrorene Rohre durch ausgeschaltete Heizungen im Winter, Regenwasserschäden durch dauerhaft geöffnete Fenster oder aber auch entstandener Schimmel durch unzureichende Lüftung.
Der Eigentümerverband Haus & Grund weist darauf hin, dass bei Gefährdung oder Schädigung einer Wohnung der Mieter im schlimmsten Fall mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen hat.