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Tipps & Wissen

Mieter-Selbstauskünfte wahrheitsgemäß beantworten

Vor Abschluss eines Mietvertrages verlangen viele Vermieter eine Selbstauskunft der Mieter. Diese muss unbedingt wahrheitsgemäß ausgefüllt werden!

Allerdings sind hierbei, laut Eigentümerverband „Haus & Grund Deutschland“, gar nicht alle Fragen überhaupt zulässig. Üblich und zulässig sind insbesondere Fragen zur Person, wie etwa der vollständige Name, die aktuelle Anschrift und das Geburtsdatum. Ebenso die Frage, wie viele Personen in die Wohnung einziehen möchten, darf der Vermieter stellen. Darüber hinaus können sich Vermieter den Personalausweis zeigen lassen, um die Angaben zu überprüfen. Auch Einkommensnachweise vorzulegen, ist üblich und zudem erlaubt.

Nicht erlaubt dagegen sind Fragen nach politischen Sympathien oder der religiösen Zugehörigkeit.

Macht ein Mieter jedoch falsche Angaben bei den zulässigen Fragen in diesen Selbstauskünften, kann dies schlimmstenfalls zu einer fristlosen Kündigung führen. Dies entschied jetzt das Amtsgericht München.

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